Die Partizipationspyramide von Straßburger und Rieger

Die Partizipationspyramide von Straßburger und Rieger

Partizipation aus institutionell-professioneller Perspektive

Stufen der Partizipation




  • 6 Entscheidungsmacht übertragen: AdressatInnen treffen alle wichtigen Entscheidungen selbst. Fachkräfte unterstützen und begleiten sie.
  • 5 Entscheidungskompetenz teilweise abgeben: Fachkräfte übertragen AdressatInnen in bestimmten Bereichen eine eigenständige Entscheidungsbefugnis.
  • 4 Mitbestimmung zulassen: Fachkräfte und AdressatInnen besprechen anstehende Entscheidungen und stimmen gemeinsam darüber ab, was geschehen soll.

Partizipation aus der Perspektive der Bürgerinnen und Bürger

Stufen der Partizipation

  • 7 Zivilgesellschaftliche Eigenaktivitäten: BürgerInnen organisieren sich selbst und setzen ihr Vorhaben eigenständig um.
  • 6 Bürgerschaftliche Entscheidungsfreiheit ausüben: BürgerInnen haben volle Entscheidungsmacht und treffen finanzielle, organisatorische oder inhaltliche Entscheidungen selbstbestimmt.
  • 5 Freiräume der Selbstverantwortung nutzen: BürgerInnen nehmen ihr Recht wahr, in bestimmten Bereichen finanzielle, organisatorische oder inhaltliche Entscheidungen eigenständig zu treffen.
  • 4 An Entscheidungen mitwirken: BürgerInnen treffen Entscheidungen gemeinsam mit Fachkräften.

Vorstufen der Partizipation

  • 3 Lebensweltexpertise einholen: Fachkräfte lassen sich von AdressatInnen auf der Basis ihrer Lebensweltexpertise beraten. Es bleibt offen, ob sie deren Einschätzung bei der Entscheidung berücksichtigen.
  • 2 Meinung erfragen: Vor einer anstehenden Entscheidung bringen Fachkräfte in Erfahrung, wie AdressatInnen die Ausgangssituation, Reaktionsmöglichkeiten oder Konsequenzen einschätzen, um dies bei der Entscheidung evtl. zu berücksichtigen.
  • 1 Informieren: Fachkräfte informieren AdressatInnen über eine anstehende Entscheidung und machen sie transparent.

Vorstufen der Partizipation

  • 3 Verfahrenstechnisch vorgesehene Beiträge einbringen: BürgerInnen nutzen Möglichkeiten, die im Vorfeld einer Entscheidung eröffnet werden, um Kritik zu üben, Unterstützung zu leisten oder Ratschläge zu geben, allerdings ohne Garantie, dass ihre Sichtweise berücksichtigt wird.
  • 2 Im Vorfeld von Entscheidungen Stellung nehmen: BürgerInnen gehen auf Verantwortliche zu, um vor einer Entscheidung ihre Position darzulegen und ihre Sichtweise zu verdeutlichen, wobei es nicht in ihrer Hand liegt, ob ihre Meinung in die Entscheidung einfließt.
  • 1 Sich informieren: BürgerInnen informieren sich über anstehende oder getroffene Entscheidungen und deren Hintergründe.

Quelle: Straßburger/Rieger (Hg.) Partizipation kompakt - Für Studium, Lehre und Praxis sozialer Berufe 2014: S.232f


Was ist Partizipation? Die Definition von Straßburger und Rieger

„Partizipation bedeutet, an Entscheidungen mitzuwirken und damit Einfluss auf das Ergebnis nehmen zu können. Sie basiert auf klaren Vereinbarungen, die regeln, wie eine Entscheidung gefällt wird und wie weit das Recht auf Mitbestimmung reicht.“ Quelle: Straßburger/Rieger (Hg.) Partizipation kompakt - Für Studium, Lehre und Praxis sozialer Berufe 2014: S.230

Was ist (noch) keine Partizipation?

Mit ihrer Definition grenzen Straßburger und Rieger Partizipation von anderen Formen der Beteiligung ab, bei denen die Meinung der Mitwirkenden keine Auswirkung auf das Ergebnis einer Entscheidung hat oder bei denen nicht sicher ist, dass ihre Meinung in den Entscheidungsprozess einfließt. Dies verdeutlichen Straßburger und Rieger im Modell der Partizipationspyramide, das sieben Stufen von Beteiligung unterscheidet. Quelle: Straßburger/Rieger (Hg.) Partizipation kompakt - Für Studium, Lehre und Praxis sozialer Berufe 2014: S.230

Was sind Vorstufen der Partizipation?

Auf der ersten Stufe geht es um Informationen über anstehende Entscheidungen, auf der zweiten Stufe können Menschen ihre Meinung zur Thematik äußern und auf der dritten Stufe werden sie zu einer Stellungnahme aufgefordert. Da auf keiner dieser drei Stufen sichergestellt ist, dass die Beteiligung Auswirkungen auf die Entscheidung hat, bezeichnen Straßburger und Rieger sie als Vorstufen von Partizipation. Quelle: Straßburger/Rieger (Hg.) Partizipation kompakt - Für Studium, Lehre und Praxis sozialer Berufe 2014: S.230

Was sind Stufen der Partizipation?

Partizipation beginnt nach Straßburger und Rieger auf der vierten Stufe der Partizipationspyramide. Hier treffen Fachkräfte Entscheidungen nicht allein, sondern beziehen Bürgerinnen und Bürgern ein, um gemeinsam zu entscheiden. Auf der fünften Stufe werden einzelne Bereiche festgelegt, über die Bürgerinnen und Bürger ohne Rücksprache mit den Fachkräften entscheiden können. Die sechste Stufe zeichnet sich dadurch aus, dass Bürgerinnen und Bürger zentrale Entscheidungen eigenständig treffen und dabei von Fachkräften unterstützt und begleitet werden. Auf Stufe sieben findet Partizipation als zivilgesellschaftliche Eigenaktivität statt und liegt allein in bürgerschaftlicher Verantwortung. Quelle: Straßburger/Rieger (Hg.) Partizipation kompakt - Für Studium, Lehre und Praxis sozialer Berufe 2014: S.230f

Was unterscheidet die Seiten der Partizipationspyramide?

Während die Stufen der Partizipationspyramide den Grad der jeweiligen Einflussmöglichkeiten abbilden, symbolisieren die beiden Seiten der Pyramide unterschiedliche Perspektiven. Straßburger und Rieger unterscheiden zwischen Beteiligungsprozessen, die in erster Linie von Professionellen bzw. Institutionen verantwortet werden und Prozessen, die durch Bürgerinnen und Bürgern angestoßen und getragen werden. Die Perspektive der Fachkräfte und Institutionen wird auf der linken Pyramidenseite abgebildet, die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger auf der rechten Seite. Quelle: Straßburger/Rieger (Hg.) Partizipation kompakt - Für Studium, Lehre und Praxis sozialer Berufe 2014: S.231